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Flo's Grünes Glück

Gartenservice und Landschaftspflege

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Flo's Grünes Glück – Gartenservice & Landschaftspflege
Stand: 08.01.2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Flo's Grünes Glück (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zustimmt.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer handelt in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit.

§ 2 Angebot, Kostenvoranschlag, Vertragsschluss

Angebote/Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme in Textform (z. B. E-Mail/WhatsApp) oder durch Beginn der Ausführung nach Einigung über Leistung und Preis/Abrechnung.

Maßgebend für den Leistungsumfang sind Angebot/Auftragsbestätigung einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibung, Aufmaß, Skizzen und Fotodokumentation.

§ 3 Leistungsumfang, Änderungen, Zusatzleistungen

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen nach anerkannten Regeln der Technik, soweit anwendbar, sowie nach gärtnerischen Grundsätzen.

Änderungen/Zusatzleistungen (z. B. Mehrfläche, zusätzlicher Schnitt, Mehrmengen, zusätzliche Entsorgung, geänderte Ausführung) werden nur nach Beauftragung ausgeführt und zusätzlich berechnet.

Unvorhersehbare Umstände (z. B. Wurzelwerk, Altlasten, Untergrundprobleme, verdeckte Schäden, nicht erkennbare Leitungen) können Mehraufwand verursachen; der Auftragnehmer informiert hierüber, soweit möglich.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt freien Zugang zum Grundstück/Arbeitsbereich sicher und sorgt dafür, dass Kinder/Tiere während der Arbeiten ferngehalten werden.

Der Auftraggeber stellt – soweit für die Leistung erforderlich – Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung.

Der Auftraggeber informiert rechtzeitig und vollständig über Leitungen/Anlagen im Arbeitsbereich (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation, Drainagen, Bewässerung, Mähroboterkabel etc.) und stellt Pläne/Markierungen bereit.

Notwendige behördliche/sonstige Genehmigungen (z. B. Baumschutzsatzung, Eigentümergemeinschaft, Denkmalschutz) beschafft der Auftraggeber. Verzögerungen/Mehrkosten hieraus trägt der Auftraggeber.

§ 5 Ausführung, Termine, Witterung, höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als verbindlich zugesagt.

Witterung, Bodenverhältnisse, saisonale Besonderheiten, Lieferengpässe sowie Ereignisse höherer Gewalt können Terminverschiebungen verursachen.

Teilleistungen sind zulässig, soweit dem Auftraggeber zumutbar.

§ 6 Preise, Pauschalen, Aufmaß, Umsatzsteuer

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise (insbesondere Pauschalpreise, sofern ausgewiesen).

Bei Pauschalen basiert die Kalkulation auf dem vereinbarten Leistungsumfang. Abweichungen (z. B. Mehrfläche, Mehrmengen, erschwerte Zugänglichkeit, zusätzlicher Entsorgungsbedarf) gelten als Zusatzleistungen.

Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

§ 7 Zahlungsbedingungen (100% Material / 50% Arbeitskosten)

Materialkosten: Der Auftraggeber leistet 100% Vorauszahlung der kalkulierten/beauftragten Materialkosten vor Bestellung/Beschaffung. Der Auftragnehmer ist erst nach Zahlungseingang zur Beschaffung verpflichtet.

Arbeitskosten: Zusätzlich leistet der Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten bzw. voraussichtlichen Arbeitskosten spätestens 3 Werktage vor Leistungsbeginn, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Anzahlungen werden vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet.

Der Restbetrag ist nach Abnahme/Fertigstellung bzw. Rechnungserhalt sofort fällig, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug.

Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Leistungen zurückbehalten sowie Verzugszinsen und Verzugsschaden nach gesetzlichen Vorschriften geltend machen.

Aufrechnung/Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Material

Geliefertes/verbautes Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Bei kundenseitig bereitgestelltem Material/Pflanzen übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Eignung, Haltbarkeit und Kompatibilität.

§ 9 Abnahme (bei Werkleistungen), Teilabnahme, Abnahmefiktion

Soweit Werkleistungen geschuldet sind (z. B. Zaun-/Terrassen-/Pflasterarbeiten, feste Einbauten, Montage), erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme; Teilabnahmen sind zulässig.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb angemessener Frist durchzuführen und wesentliche Mängel anzugeben.

Abnahmefiktion: Setzt der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber in Textform auf diese Folge hingewiesen hat.

§ 10 Mängelrechte / Gewährleistung, Pflanzen & Naturleistungen

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung, soweit gesetzlich vorgesehen.

Keine Gewähr/Haftung besteht für Schäden, die entstehen durch:

  • unsachgemäße Nutzung oder Pflege durch den Auftraggeber/Dritte,
  • Witterungseinflüsse (Frost, Dürre, Starkregen), Schädlings-/Pilzbefall, Wildverbiss, Boden-/Standortbedingungen, soweit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten,
  • fehlende/fehlerhafte Informationen des Auftraggebers (z. B. Leitungspläne, Bewässerung, Untergrund).

Bei Pflanzarbeiten erhält der Auftraggeber Pflegehinweise. Unterbleibt die notwendige Pflege (insbesondere Bewässerung), entfällt eine Verantwortung des Auftragnehmers, soweit ursächlich.

§ 11 Haftung (so weit wie gesetzlich zulässig reduziert)

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Keine Haftung insbesondere für:

  • Schäden an nicht erkennbaren oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten Leitungen/Anlagen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkam,
  • naturbedingte Entwicklungen (Setzungen, Wachstum, Witterungsfolgen), soweit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten,
  • Schäden durch Dritte/Haustiere.

Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. Produkthaftung) bleibt unberührt.

§ 12 Annahmeverzug, Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten

Kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (kein Zugang, fehlende Mitwirkung, fehlende Zahlungen), nicht oder nur teilweise erbracht werden, gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug.

Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten und Mehraufwand werden nach vereinbartem Satz bzw. nach üblichen Sätzen berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 13 Kündigung/Storno, Materialbestellungen

Bei Werkverträgen kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall werden die bis dahin erbrachten Leistungen abgerechnet. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung für den nicht erbrachten Teil verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

Bereits bestelltes oder speziell beschafftes Material ist vom Auftraggeber zu erstatten; Rücknahmen durch Lieferanten erfolgen nur, sofern möglich, ggf. abzüglich Gebühren.

§ 14 Entsorgung/Grünschnitt

Entsorgung von Grünschnitt/Abfällen ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart. Entsorgungsgebühren und Fremdkosten trägt der Auftraggeber.

§ 15 Foto-/Referenznutzung

Vorher-/Nachher-Fotos oder Referenznennung erfolgen nur mit vorheriger Einwilligung des Auftraggebers (Textform genügt).

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht anders vereinbart.

§ 17 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.

Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Gegenüber Unternehmern ist – soweit zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt

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E-Mail: kontakt@gartenbau-frechen.de

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