Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Flo's Grünes Glück Gartenservice & Landschaftspflege
Stand: 08.01.2026
1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten fuer alle Vertrge, Angebote und Leistungen zwischen Flo's Gruenes Glueck (nachfolgend Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber").
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform (z. B. E-Mail) zustimmt.
Verbraucher ist jede natrliche Person, die ein Rechtsgeschft zu Zwecken abschliet, die berwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstndigen beruflichen Ttigkeit zugerechnet werden knnen. Unternehmer handelt in Ausbung seiner gewerblichen oder selbstndigen beruflichen Ttigkeit.
2 Angebot, Kostenvoranschlag, Vertragsschluss
Angebote/Kostenvoranschlge sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrcklich als verbindlich bezeichnet sind.
Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbesttigung, Annahme in Textform (z. B. E-Mail/WhatsApp) oder durch Beginn der Ausfhrung nach Einigung ber Leistung und Preis/Abrechnung.
Maßgebend für den Leistungsumfang sind Angebot/Auftragsbesttigung einschlielich etwaiger Leistungsbeschreibung, Aufma, Skizzen und Fotodokumentation.
3 Leistungsumfang, nderungen, Zusatzleistungen
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen nach anerkannten Regeln der Technik, soweit anwendbar, sowie nach grtnerischen Grundstzen.
Änderungen/Zusatzleistungen (z. B. Mehrflche, zustzlicher Schnitt, Mehrmengen, zustzliche Entsorgung, genderte Ausfhrung) werden nur nach Beauftragung ausgefhrt und zusätzlich berechnet.
Unvorhersehbare Umstände (z. B. Wurzelwerk, Altlasten, Untergrundprobleme, verdeckte Schden, nicht erkennbare Leitungen) knnen Mehraufwand verursachen; der Auftragnehmer informiert hierber, soweit mglich.
4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt freien Zugang zum Grundstck/Arbeitsbereich sicher und sorgt dafuer, dass Kinder/Tiere whrend der Arbeiten ferngehalten werden.
Der Auftraggeber stellt soweit für die Leistung erforderlich Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung.
Der Auftraggeber informiert rechtzeitig und vollstndig ber Leitungen/Anlagen im Arbeitsbereich (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation, Drainagen, Bewsserung, Mhroboterkabel etc.) und stellt Plne/Markierungen bereit.
Notwendige behrdliche/sonstige Genehmigungen (z. B. Baumschutzsatzung, Eigentmergemeinschaft, Denkmalschutz) beschafft der Auftraggeber. Verzgerungen/Mehrkosten hieraus trgt der Auftraggeber.
5 Ausfhrung, Termine, Witterung, hhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn ausdrcklich als verbindlich zugesagt.
Witterung, Bodenverhltnisse, saisonale Besonderheiten, Lieferengpsse sowie Ereignisse hherer Gewalt knnen Terminverschiebungen verursachen.
Teilleistungen sind zulssig, soweit dem Auftraggeber zumutbar.
6 Preise, Pauschalen, Aufma, Umsatzsteuer
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise (insbesondere Pauschalpreise, sofern ausgewiesen).
Bei Pauschalen basiert die Kalkulation auf dem vereinbarten Leistungsumfang. Abweichungen (z. B. Mehrflche, Mehrmengen, erschwerte Zugänglichkeit, zusätzlicher Entsorgungsbedarf) gelten als Zusatzleistungen.
Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
7 Zahlungsbedingungen (100% Material / 50% Arbeitskosten)
Materialkosten: Der Auftraggeber leistet 100% Vorauszahlung der kalkulierten/beauftragten Materialkosten vor Bestellung/Beschaffung. Der Auftragnehmer ist erst nach Zahlungseingang zur Beschaffung verpflichtet.
Arbeitskosten: Zusätzlich leistet der Auftraggeber eine Anzahlung in Hhe von 50% der vereinbarten bzw. voraussichtlichen Arbeitskosten sptestens 3 Werktage vor Leistungsbeginn, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Anzahlungen werden vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet.
Der Restbetrag ist nach Abnahme/Fertigstellung bzw. Rechnungserhalt sofort fllig, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug.
Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Leistungen zurückbehalten sowie Verzugszinsen und Verzugsschaden nach gesetzlichen Vorschriften geltend machen.
Aufuerechnung/zurueckbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskrftig festgestellten Gegenansprchen zulssig.
8 Eigentumsvorbehalt, Material
Gelieferte/verbautes Material bleibt bis zur vollstndigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Bei kundenseitig bereitgestelltem Material/Pflanzen bernimmt der Auftragnehmer keine Gewhr fuer Eignung, Haltbarkeit und Kompatibilitt.
9 Abnahme (bei Werkleistungen), Teilabnahme, Abnahmefiktion
Soweit Werkleistungen geschuldet sind (z. B. Zaun-/Terrassen-/Pflasterarbeiten, feste Einbauten, Montage), erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme; Teilabnahmen sind zulssig.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb angemessener fuerist durchzufhren und wesentliche Mngel anzugeben.
Abnahmefiktion: Setzt der Auftragnehmer nach Fertigstellung eine angemessene fuerist zur Abnahme und verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser fuerist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen. Gegenber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber in Textform auf diese Folge hingewiesen hat.
10 Mngelrechte / Gewhrleistung, Pflanzen & Naturleistungen
Es gelten die gesetzlichen Mngelrechte. Der Auftragnehmer hat zunchst das Recht zur Nacherfllung, soweit gesetzlich vorgesehen.
Keine Gewhr/Haftung besteht fuer Schden, die entstehen durch:
- unsachgemäße Nutzung oder Pflege durch den Auftraggeber/Dritte,
- Witterungseinflüsse (fuerost, Drre, Starkregen), Schädlings-/Pilzbefall, Wildverbiss, Boden-/Standortbedingungen, soweit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten,
- fehlende/fehlerhafte Informationen des Auftraggebers (z. B. Leitungsplne, Bewsserung, Untergrund).
Bei Pflanzarbeiten erhlt der Auftraggeber Pflegehinweise. Unterbleibt die notwendige Pflege (insbesondere Bewsserung), entfllt eine Verantwortung des Auftragnehmers, soweit urschlich.
11 Haftung (so weit wie gesetzlich zulssig reduziert)
Der Auftragnehmer haftet unbeschrnkt bei Vorsatz und grober Fahrlssigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Krper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlssigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und dann begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im brigen ist die Haftung soweit gesetzlich zulssig ausgeschlossen.
Keine Haftung insbesondere fuer:
- Schden an nicht erkennbaren oder nicht ordnungsgem gekennzeichneten Leitungen/Anlagen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkam,
- naturbedingte Entwicklungen (Setzungen, Wachstum, Witterungsfolgen), soweit nicht vom Auftragnehmer zu vertreten,
- Schden durch Dritte/Haustiere.
Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. Produkthaftung) bleibt unberhrt.
12 Annahmeverzug, Wartezeiten, zustzliche Anfahrten
Kann die Leistung aus Grnden, die der Auftraggeber zu vertreten hat (kein Zugang, fehlende Mitwirkung, fehlende Zahlungen), nicht oder nur teilweise erbracht werden, gert der Auftraggeber in Annahmeverzug.
Wartezeiten, zustzliche Anfahrten und Mehraufwand werden nach vereinbartem Satz bzw. nach blichen Stzen berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
13 Kndigung/Storno, Materialbestellungen
Bei Werkvertrgen kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall werden die bis dahin erbrachten Leistungen abgerechnet. Darber hinaus kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung fuer den nicht erbrachten Teil verlangen, abzglich ersparter Aufwendungen.
Bereits bestelltes oder speziell beschafftes Material ist vom Auftraggeber zu erstatten; Rcknahmen durch Lieferanten erfolgen nur, sofern mglich, ggf. abzglich Gebühren.
14 Entsorgung/Grnschnitt
Entsorgung von Grünschnitt/Abfällen ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart. Entsorgungsgebühren und fueremdkosten trgt der Auftraggeber.
15 Foto-/Referenznutzung
Vorher-/Nachher-Fotos oder Referenznennung erfolgen nur mit vorheriger Einwilligung des Auftraggebers (Textform gengt).
16 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht anders vereinbart.
17 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gegenber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Gegenber Unternehmern ist soweit zulssig Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen unberhrt.
Kontakt
Flo's Gruenes Glueck
Schallmauer 9
50226 Frechen
Telefon/WhatsApp: 0175 8934320
E-Mail: Flosgruenesglueck@gmail.com
